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Winterreifen-Kennzeichung: Alpine Symbol löst M+S Zeichen

Bildquelle: ADAC.de

Neue Winterreifen-Kennzeichnung Alpine – Winterreifen müssen ab 2018 einer neuer Vorgabe entsprechen und das „Alpine“-Logo tragen. Zwar gilt eine Übergangsfrist, PKW-Fahrer sollten jedoch ab 1. Januar 2018 auf das Symbol achten.

Neue Winterreifen-Kennzeichnung

Ab 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winterreifen eine neue Kennzeichnung tragen. Das Bislang gültige „W+S“-Symbol wird durch den „Alpine“-Aufdruck ergänzt. Symbolisch dargestellt durch eine Berg-Piktogramm mit Schneeflocke. Ab Januar 2018 produzierte Reifen müssen beide Symbole tragen, W+S allein reicht nicht mehr aus.

Allerdings müssen PKW-Nutzer nicht gleich noch gut erhaltene Winterreifen ersetzen. Bis zum 30. September 2024 gilt eine Übergangsfrist. Das heißt, bereits vor dem 1. Januar 2018 produzierte Winterreifen sind weiterhin verwendbar. Erst nach dem Stichtag müssen alle Winterreifen die W+S und Alpine Kennung tragen. Der ADAC erklärt die Neue Symbolik mit strengeren Prüfkriterien:

Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das „Alpine“-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.

Winterreifenpflicht bleibt unangetastet

Weiterhin gültig ist die an die Situation angepasste Winterreifenpflicht. Die spezielle Bereifung muss weiterhin bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch angebracht sein. Bei derartigen Wetterverhältnissen darf auch in Zukunft nicht mit Sommerreifen gefahren werden. Bei einem Verstoß gelten je nach Behinderung im Straßenverkehr Bußgelder von 60 Euro bis 80 Euro. Zudem wirkt sich ein Verstoß zum Teil empfindlich auf Haftpflicht und Kasko aus – vor allem, wenn es aufgrund der Sommerbereifung zu einem Unfall kommt.

Eine Neuerung gibt es jedoch: Auch Fahrzeughalter müssen in Zukunft mit einem Bußgeld rechnen, wenn ihre Fahrzeuge ohne passende Bereifung unterwegs sind. Auch dann, wenn sie selbst nicht am Steuer sitzen. „Das betrifft insbesondere Autovermieter“, erklärt der ADAC.

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