Wer in einen Stau gerät, sollte nicht nur für das korrekten Bilden einer Rettungsgasse sorgen, sondern auch andere Regelungen beachten. Das Aussteigen auf der Autobahn ist ebenso verboten wie die Nutzung des Standstreifens, um schneller vorwärts zu kommen. Welche Regeln es sonst noch zu beachten gilt, erfahren Leser im folgenden Artikel.
Autobahn-Stau-Regeln: Das müssen Sie beachten
Rund um Feiertage sowie während der Ferien herrscht auf den deutschen Autobahnen ein hohes Verkehrsaufkommen. Mehrere hundert Baustellen erschweren das Vorankommen zusätzlich – es droht Staugefahr. Dabei sollten Reisende während eines Staus einige Regeln beachten, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Die korrekte Bildung einer Rettungsgasse ist nur eine davon.
Rettungsgasse richtig bilden
Die Rettungsgasse gehört zu den wichtigsten Vorschriften, die Autofahrer im Falle eines Staus einhalten müssen. Sie dient dazu, um bei einem Unfall oder ähnlichem Platz für Rettungsfahrzeuge und Helfer zu machen und kann mitunter Leben retten. Seit Ende 2016 gilt für die Bildung einer Rettungsgasse eine neue Regelung, die in §11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung festgehalten ist und die Bildung einer Rettungsgasse gesetzlich vorschreibt.
Das muss nicht erst erfolgen, wenn der Verkehr schon zu erliegen gekommen ist, sondern bereits dann, wenn die Fahrzeuge auf mindestens zwei Fahrspuren nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Der Standstreifen darf offiziell nicht genutzt werden und sollte frei bleiben. Bei Verstößen gegen die Rettungsgassenregelung drohen Bußgelder von bis zu 320 Euro sowie bis zu 2 Punkte und Fahrverbote. Übrigens auch dann, wenn man Rettungsfahrzeugen durch die Rettungsgasse folgt und sich „an deren Fersen heftet“.
Aussteigen auf der Autobahn verboten
Wer in einem Stau feststeckt, hat nicht selten das Bedürfnis, sich die Beine zu vertreten, Verpflegung aus dem Kofferraum zu holen oder am Straßenrand seine Notdurft zu verrichten. Aber Achtung: Auch bei einem Stau darf die Fahrbahn der Autobahnen nicht betreten werden. Der Gesetzgeber definiert hier, dass das Betreten der Fahrbahn nur in einem Notfall erlaubt ist. Dazu zählen weder ein „menschliches Bedürfnis“, das Wickeln eines Kindes. Hierfür muss bis zur nächsten Rast- oder Parkmöglichkeit gefahren werden.
Verstöße gegen diese Regelung werden mit Bußgeldern in Höhe von 10 Euro geahndet. Ausnahmen gelten nur für Ersthelfer, die bei einem Unfall die Unfallstelle absichern oder den Verletzten helfen. In diesem Fall steht die Hilfe über dem Gesetz.
Seitenstreifen muss frei bleiben
Ebenfalls streng werden Verstöße auf dem Seitenstreifen bestraft. Wer diesen als Abkürzung bis zur nächsten Ausfahrt nutzt oder denkt, er könne so am Stau vorbeifahren, muss mit einem Bußgeld von bis zu 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch das Halten auf dem Standstreifen ist untersagt und wird geahndet. Gleiches gilt für das Parken. Mit Behinderung oder Unfall, die durch Halten oder Parken auf dem Seitenstreifen entstehen, wird es mit bis zu 110 Euro noch teurer.
Rückwärtsfahren und Wenden verboten
Die letzte Ausfahrt liegt nur wenige Meter hinter dem Stau zurück und Sie überlegen, einfach zu wenden und die Abfahrt zu nehmen? Lassen Sie das lieber, das Wenden und Zurückfahren auf der Autobahn wird besonders streng bestraft. Hier drohen bis zu 195 Euro Bußgeld und Punkte in Flensburg. Derartige Manöver sind nur erlaubt, wenn die Polizei Sie explizit dazu auffordert und die Fahrzeuge bewusst über die Ausfahrt von der Autobahn leitet.
Rechts überholen?
Auf Autobahnen gilt die Regel, dass Überholvorgänge nur auf der jeweils linken Spurt erfolgen dürfen. Rechts überholen ist jedoch in einigen Fällen erlaubt. Wer die Ausnahmen allerdings missachtet und die Vorgaben nicht einhält, muss ein Bußgeld in Höhe von bis zu 145 Euro entrichten und einen Punkt in Flensburg hinnehmen. Eine Ausnahme auf Autobahnen gilt dann, wenn der Verkehrt auf der linken Spur 60 km/h oder weniger fährt. Rechts überholen ist dann mit jeweils maximal 20 km/h mehr erlaubt.
Telefonieren am Steuer
Auch im Stau gilt: Hände weg vom Handy. Zumindest solange der Motor des Fahrzeugs noch läuft. Steht das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erlaubt. Geht es während des Gesprächs wieder vorwärts, muss das Telefonat vor Starten des Motors beendet und das Gerät aus der Hand gelegt werden. Die Strafen für Vergehen liegen bei bis zu 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
FAQ zum Verhalten bei Stau auf der Autobahn
Muss ich bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden?
Der Gesetzgeber schreibt fest, dass Autofahrer auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden haben. Und zwar nicht erst dann, wenn der Verkehrsfluss bereits zum erliegen gekommen ist, sondern bereits bei stockendem Verkehr.
Darf ich auf der Autobahn während eines Staus aussteigen?
Auch wenn es viele Fahrer anders handhaben, aber auch während eines Staus dürfen sie nicht aus dem Fahrzeug aussteigen. Das ist nur in echten Notfällen erlaubt. Die Notdurft am Straßenrand verrichten, Essen aus dem Kofferraum holen oder ein Kind auf der Motorhaube wickeln gehören nicht dazu.
Darf ich bei Stau rechts überholen?
Auf der Autobahn ist rechts überholen unter gewissen Umständen erlaubt. Allerdings nur dann, wenn der Verkehr auf der linken Spur 60 km/h oder weniger fährt. In diesem Fall dürfen Fahrer rechts überholen, solange sie maximal 20 km/h schneller sind als der linksfahrende Verkehr.
Darf ich den Standstreifen zum Überholen nutzen?
Der Standstreifen ist auch während eines Staus tabu. Eine Ausnahme gilt für das Bilden einer Rettungsgasse. Wer über den Standstreifen abkürzt, muss mit Bußgeldern und Sanktionen rechnen.
4 Antworten
Nicht sehr hilfreich.
Das sind doch alles allgemein gueltige Regelungen und diese wurden bis zum abkotsen in der Fahrschuhle gelernt.
Mein Problem ist aktuell.
Ich bin mit 7 Litern Benzin fuer 2 Abfahrten, ca 20 Km, auf die A2 gefahren.
Nun stehe ich direkt nach dem Auffahren im Stau und das seit nunmehr 4 Stunden.
Habe noch 2,5 Liter im Tank…..
Was jetzt?
Politzei anrufen?
Oder mit Warnblinker rechts ueber den Standstreifen?
Ob nun durch Baustellen, Pendler, Ferien oder Schwertransporte – eigentlich gerät man immer irgendwo in einen Stau. Dabei habe ich mich schon oft gefragt, ob man im Notfall auch rechts überholen darf. Die Ausnahmeregel macht durchaus Sinn und ich werde mir die 20 km/h merken.
Vielen Dank für den informativen Beitrag. Vor ein Paar Tagen habe ich auf dem Weg nach Harsewinkel in einem Stau gesteckt. Es gab einen Verkehrsunfall und war ziemlich schlimm. Viele Leute haben geholfen, um die Stelle abzusichern und den Verletzten geholfen. Gut, dass die Straßenreinigung nach Verkehrsunfall schnell fertig gemacht geworden hat,so dass der Traffic schneller normal wurde.
Neulich habe ich eine Transportbegleitung beobachtet, die Nachts unterwegs war. Es wurden Teile für Windkraftanlagen transportiert, die sehr breit waren. Zum Glück wird zur Vermeidung von Staus darauf geachtet, diese Transporte in die Zeit mit weniger Verkehr zu legen.