Der Automobil-Club Verkehr (ACV) bietet verschiedene Mitgliedschaften für die Pannen- und Unfallhilfen an. Wer diese wieder kündigen möchte, hat dafür einige Optionen. So kann die Kündigung per Brief, Email oder Fax erfolgen. Wir informieren über die Möglichkeiten der Kündigung.
Kündigungsfristen für ACV Mitgliedschaft
Die Laufzeit einer ACV Mitgliedschaft beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Monat der Aufnahme. Auch für den ACV Wohnmobil Plus Tarif beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Der ACV nennt diese Zeitspanne Beitragsperiode, die nicht mit einem Kalenderjahr identisch sein muss. Die Kündigungsfrist ist mit drei Monaten zum Ende dieser Beitragsperiode festgelegt. Wird die Frist überschritten, findet eine Verlängerung um ein weiteres Jahr statt. In der Satzung des ACV heißt es unter § 6:
Die Mitgliedschaft und der Leistungsanspruch enden […] durch Kündigung […] des Mitgliedes, die mindestens drei Monate vor Ablauf der Beitragsperiode schriftlich oder auf elektronischem Wege anzuzeigen ist. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der Hauptgeschäftsstelle des ACV in Köln.
Der Automobil-Club Verkehr zeigt sich dabei kulant und akzeptiert Kündigungen auch per Email. Mitglieder haben dadurch eine besonders einfache Option, um ihren Tarif fristgerecht zu beenden. Der ACV Fahrradschutzbrief muss nicht separat gekündigt werden, da dieser Bestandteil der regulären ACV Mitgliedschaft ist.
ACV Kündigung per Brief, Email oder FAX
In seiner Satzung nennt der ACV verschiedene Wege, um eine Mitgliedschaft fristgerecht zu beenden. Neben der Übersendung per Brief, Einschreiben oder Fax erlaubt der Automobilclub auch die Nutzung der Email. Dadurch lässt sich die Kündigung besonders einfach vornehmen und ist mit vergleichsweise wenig Aufwand verbunden.
Neben dem Wunsch zur Kündigung sollten Mitglieder ihren Namen, ihre Anschrift und ihre Kunden- bzw. Vertragsnummer nennen. Diese findet sich zumeist auf dem Schriftverkehr mit dem Automobilclub oder der Mitgliedskarte.
Kündigung per Brief
Die Übermittlung der Kündigung per Brief ist der klassische Weg, um den ACV über den Austrittswunsch zu unterrichten. Neben der normalen Zustellung per Brief bietet diese Option auch die Möglichkeit, ein Einwurf oder Übergabe Einschreiben zu nutzen. In beiden Fällen wird die fristgerechte Übergabe dokumentiert und kann im Zweifel nachgewiesen werden. Die Adresse des ACV lautet:
ACV Automobil-Club Verkehr e.V.
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Beim regulären Senden per Post fehlt ein Eingangsnachweis. Es empfiehlt sich, die Option Einschreiben Einwurf zu nutzen, wenn für die Kündigung nicht mehr viel Zeit bleibt. Kunden, die noch ausreichend Zeit haben, um ggf. eine zweite Kündigung vorzunehmen, können problemlos die reguläre Postzustellung nutzen. Hier sollte jedoch auf das zeitnahe Eintreffen einer Kündigungsbestätigung geachtet werden. Bleibt diese aus, sollte nachgefragt und ggf. erneut gekündigt werden.
Kündigung per Fax
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist auch per Fax möglich. Mit der Sendebestätigung haben Mitglieder auch einen Nachweis über den Eingang. Bei der Kündigung per Fax empfiehlt es sich, ein offizielles Schreiben aufzusetzen und persönliche Daten wie Namen, Anschrift und Kunden- bzw. Vertragsnummer zu nennen sowie zu unterschreiben. Das Sendeprotokoll der erfolgreichen Übermittlung sollte aufbewahrt werden, um die fristgerechte Kündigung zu belegen.
Die Faxnummer des ACV lautet:
02236 94 98 298
Mitgliedschaft per E-Mail kündigen
Als einer der wenigen Automobilclubs bietet der ACV seinen Mitgliedern auch die Kündigung per Email an. Diese Option ist besonders einfach und verursacht vergleichsweise wenig Aufwand. Darüber hinaus ist sie besonders günstig. Die Emailadresse des ACV lautet:
Wie bei jeder Kündigung sollten ACV Mitglieder in der Email ihren Austrittswunsch formulieren, ihren Namen, ihre Adresse und ihre Kunden- bzw. Vertragsnummer angeben und um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung bitten. Alternativ zur Email kann die Kündigung auch über das Kontaktformular auf der Homepage vorgenommen werden. Dieses ist über den Menüpunkt „Kontakt“ zu finden.
Möglichen Gründe für eine Kündigung beim ACV
Die Kündigung beim Automobil-Club Verkehr ist auch ohne Nennung eines Grundes möglich. Der ACV muss die Kündigung dennoch anerkennen und kann sie nicht an eine Begründung koppeln. Dennoch ist es ratsam, etwaige Kündigungsgründe zu benennen, da der ACV nur so für eine Verbesserung sorgen kann. War beispielsweise der Service mangelhaft, erfährt der Automobilclub nur von den Problemen, wenn Kunden diese auch mitteilen. Die meisten ACV Mitglieder kündigen aus folgenden Gründen:
- Günstigere ACV Alternative
- Enttäuschung und Verärgerung über Kundenservice
- Fahrzeugverkauf
- Finanzielle Gründe
- Abdeckung über KFZ Schutzbrief
- Herstellergarantie
Alternativen zum ACV Automobilclub
Wurde die Mitgliedschaft gekündigt, sind viele Mitglieder auf der Suche nach einer passenden Alternative zum ACV. Mit unserem Tarifvergleich helfen wir dir bei der Suche nach einem passenden Tarif.
Fragen und Antworten zur Kündigung beim ACV
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist beim Automobil-Club Verkehr?
Beim ACV beträgt die Kündigungsfrist generell 3 Monate. D.h. eine Kündigung muss spätestens drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit beim Automobilclub eingehen. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um 12 weitere Monate.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Eine Kündigung ist beim ACV per Brief, FAX, Kontaktformular oder E-Mail möglich.
Gibt es beim ACV ein Sonderkündigungsrecht?
In besonderen Fällen können Kunden des ACV eine außerordentliche Kündigung aussprechen und müssen sich nicht an die Kündigungsfristen halten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Schäden nicht wie vereinbart reguliert wurden oder es zu Abrechnungsfehlern kam.
Darf der ACV meine Mitgliedschaft kündigen?
Auch der ACV von einem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Laut Satzung ist es unter anderem möglich, dass der ACV fristgerecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit kündigt. Zudem erlischt die Mitgliedschaft bei Verstößen gegen die Satzung oder wenn Beiträge nicht fristgerecht bezahlt werden.