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Italien: Einfahrt in Innenstädte häufig nicht erlaubt – Bußgeld droht

Bildquelle: ADAC.de

Italien Städtefahrten – Wer mit dem eigenen PKW nach Italien reist, sollte beim Befahren von Innenstädten auf Hinweisschilder achten. In vielen italienischen Städten ist das Befahren der Innenstadtbereiche nicht gestattet und zieht hohe Bußgelder nach sich.

Italiens Innenstädte nur eingeschränkt befahrbar

Wie der ADAC warnt, sollten sich Italien-Reisende, die mit dem eigenen PKW oder einem Mietwagen einen Städtetrip planen, vorab über mögliche Einschränkungen informieren. Viele Innenstadtbereiche gelten als „Zone a Traffico Limitato“, kurz ZTL und dürfen nicht befahren werden. Ausnahmeregeln gibt es lediglich für Anlieger, Busse und Taxen.

Die berechtigte Einfahrt wird meist per Video überwacht und Verstöße geahndet. Wer mit einem nicht berechtigten PKW in eine ZTL einfährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Inklusive Verfahrensgebühren summiert sich der Betrag schnell auf bis zu 120 Euro. Immerhin: Wer binnen 5 Tagen zahlt, erhält einen Nachlass von 30 Prozent.

Italien: Auf ZTL-Schilder achten

Reisende sollten vor allem am Rand der Innenstadtbereiche auf die Beschilderung achten und ZTL-Hinweisschilder nicht ignorieren. Bei Hotelbuchungen innerhalb der Zonen besteht häufig die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung zu beantragen. Es empfiehlt sich, mögliche Anfahrtsoptionen im Vorfeld zu prüfen.

Die bei Missachtung der ZTL-Strecken ausgesprochenen Bußgelder können binnen 5 Jahren in Italien und Deutschland vollstreckt werden. Wer nicht bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Kosten rechnen. Dennoch rät der ADAC zum Widerspruch, wenn ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann. „Die Bußgeldbescheide werden von den kommunalen Polizeibehörden oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt, das hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat“, heißt es.

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