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ADAC: Tachobetrug technisch unterbinden

Tachobetrung verhindern
Tachobetrung verhindern
Bildquelle: ADAC Presse

Tachobetrug unterbinden – Die Manipulation der Kilometeranzeige ist ein häufiges Problem im Gebrauchtwagenhandel. Dabei könnte der Tachobetrug mit wenig Aufwand ganz einfach unterbunden werden, meint der ADAC.

Tachobetrug bei Gebrauchtwagen

Im Gebrauchtwagenhandel gehört die Manipulation des Kilometerstandes zu den vorherrschenden Problemen. Windige Geschäftsleute stellen den Tachostand zurück, um den Wert des PKW zu steigern und betrügen damit Kunden und Käufer. Wie der ADAC mitteilt, fallen pro Jahr rund zwei Millionen Gebrauchtwagenkäufer auf Tachobetrüger rein und erwerben Fahrzeuge mit geschönten Kilometerständen. Der Gesamtschaden beläuft sich dabei auf rund sechs Milliarden Euro.

Dabei ließe sich die Manipulation des Tachos recht einfach verhindern, meint der ADAC und erklärt, dass sogenannte HSM-Chips (Hardware Security Module) dazu genutzt werden können, um den Tachobetrug zu unterbinden. HSM-Chips kommen bereits in Auto-Steuergeräten zum Einsatz, werden jedoch vorrangig gegen gegen Diebstahl und Chiptuning eingesetzt. Eine Ausweitung auf den Tacho und den Kilometerstand sei jedoch problemlos möglich und würde nur wenige Cent pro Fahrzeug kosten, meint der ADAC. Bislang ist das Engagement der Hersteller in diese Richtung jedoch gering.

Um einen Tachobetrug aufzudecken rät der ADAC zur genauen Prüfung. Meist lasse sich die Manipulation auf technischen Weg nicht ermitteln. Deshalb meint der Automobilclub:

  • Überprüfen Sie Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Eintragungen im Serviceheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger auf Plausibilität. Wenn beispielsweise der nächste Ölwechsel bei 180.000 Kilometern fällig ist, das Auto aber erst 100.000 Kilometer gelaufen ist, stimmt etwas nicht. Üblicherweise wird ein Ölwechsel spätestens alle 30.000 Kilometer (in seltenen Fällen bis zu 40.000 Kilometer) fällig.
  • Nehmen Sie Kontakt mit den Vorbesitzern auf, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen sind. Dabei gilt es zu klären, mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug jeweils verkauft wurde.
  • Verlassen Sie sich nicht auf Verkäuferangaben wie „Kilometerstand laut Tacho“ oder „Kilometerstand abgelesen“. Sie sind weitgehend unverbindlich. Käufer sollten auf die schriftlichen Angabe der „tatsächlichen Laufleistung“ im Kaufvertrag bestehen, am besten verwendet man einen Musterkaufvertrag.
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